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21 Parteien reichen Landesliste für Landtagswahl ein

Kurz vor Weihnachten ist eine wichtige Frist im Wahlverfahren abgelaufen: Insgesamt 21 Parteien haben ihre Landeslisten eingereicht. Nun folgen die öffentlichen Entscheidungen der Wahlgremien.

Die Landeswahlleiterin Cornelia Nesch hat mitgeteilt, dass bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Dienstag, 23. Dezember 2025, um 18:00 Uhr, insgesamt 21 Parteien eine Landesliste eingereicht haben. Damit ist ein zentraler formaler Schritt im Vorfeld der kommenden Wahl abgeschlossen.

Die eingereichten Landeslisten stammen von einem breiten politischen Spektrum – von etablierten Parteien bis hin zu Gruppierungen, die erstmals mit einer Landesliste antreten. Die Reihenfolge der Listenplätze 1 bis 15 richtet sich nach dem Stimmenanteil der jeweiligen Parteien bei der Landtagswahl am 14. März 2021. Die Listenplätze 16 bis 21 werden alphabetisch nach den ausgeschriebenen Parteinamen vergeben, da diese Parteien an der damaligen Landtagswahl nicht teilgenommen hatten.

Folgende Parteien haben fristgerecht eine Landesliste eingereicht:

  1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

  2. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

  3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

  4. Freie Demokratische Partei (FDP)

  5. Alternative für Deutschland (AfD)

  6. Die Linke

  7. FREIE WÄHLER

  8. Die PARTEI

  9. dieBasis

  10. Klimaliste Baden-Württemberg

  11. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

  12. Volt Deutschland

  13. Bündnis C

  14. Partei der Humanisten

  15. Partei für Verjüngungsforschung

  16. Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit

  17. Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer

  18. Partei der Rentner

  19. Partei des Fortschritts

  20. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

  21. WerteUnion

Über die Zulassung der Landeslisten entscheidet der Landeswahlausschuss am Freitag, 9. Januar 2026, um 14:00 Uhr in öffentlicher Sitzung im Dienstgebäude des Innenministerium Baden-Württemberg in Stuttgart. Ebenfalls am 9. Januar 2026 entscheiden die Kreiswahlausschüsse in öffentlichen Sitzungen über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge.

 

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