Änderungen im Landesdatenschutzgesetz
Das neue Datenschutzgesetz erleichtert den Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum, um Personen und Objekte besser zu schützen. Die Speicherfrist für Aufnahmen wird auf zwei Monate verlängert.
Hinweis: Inhalte dieser Website wurden ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder redaktionell bearbeitet. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Wir sind kein Veranstalter; verantwortlich sind ausschließlich die jeweiligen Anbieter bzw. Veranstalter.
Derzeit sind keine passenden Artikel vorhanden.