Land fördert Baumschnitt an Streuobstbäumen weiterhin – jetzt beantragen

Mit einem vereinfachten Förderprogramm stärkt Baden-Württemberg weiterhin die Pflege der wertvollen Streuobstwiesen. Bewirtschafter können sich über höhere Zuschüsse und flexible Antragstermine freuen.

Die Pflege von Streuobstbäumen bleibt ein zentrales Anliegen des Landes Baden-Württemberg. Das bestehende Förderprogramm zur Baumschnittförderung wird fortgeführt und gleichzeitig vereinfacht, um Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern von Obstwiesen die Teilnahme zu erleichtern. Das Programm läuft künftig über drei Jahre – von 2026 bis 2028 – und verpflichtet die Teilnehmenden dazu, jeden angemeldeten Baum innerhalb dieses Zeitraums mindestens einmal fachgerecht zu schneiden.

Neu ist auch der angehobene Förderbetrag: Für den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr sowie für den Pflegeschnitt älterer Bäume werden nun 18 Euro pro Baum bezuschusst. Ein wichtiger Schritt, um die nachhaltige Pflege der ökologisch wertvollen Streuobstbestände finanziell attraktiver zu machen.

„Wir freuen uns, wenn viele Anträge aus dem Enzkreis eingereicht werden“, betont Obstbauberater Bernhard Reisch. Streuobstwiesen prägen nicht nur das Landschaftsbild, sondern gelten auch als bedeutender Lebensraum für zahlreiche Tierarten – ihre Pflege ist daher ein zentraler Baustein des Naturschutzes im Land.

Sammelanträge können bis zum 15. Januar 2026 beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden. Nach Bewilligung ist die Schnittsaison im kommenden Frühjahr bereits nutzbar. Weitere Antragstermine folgen: Für den Winter 2026/27 und 2027/28 können Anträge jeweils bis zum 15. Juni 2026 gestellt werden.

Das entsprechende Formular sowie weiterführende Informationen stehen online unter www.streuobst-bw.info bereit.

 

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Baumschnittförderung 2026–2028: Häufige Fragen zum Förderprogramm

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erziehungs- oder Pflegeschnitt von Streuobstbäumen. Jeder Baum muss innerhalb der Programmlaufzeit einmal fachgerecht geschnitten werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss beträgt einheitlich 18 Euro pro Baum – sowohl für Jungbäume ab dem dritten Standjahr als auch für ältere Bäume.

Wer kann einen Antrag stellen?

Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Streuobstwiesen in Baden-Württemberg, unabhängig von der Größe der Fläche.

Bis wann müssen die Anträge eingereicht werden?

Sammelanträge: bis 15. Januar 2026.
Für Baumschnitte im Winter 2026/27 und 2027/28: Anträge bis 15. Juni 2026.

Wo gibt es die Antragsformulare?

Die Formulare und alle Informationen stehen auf www.streuobst-bw.info zum Download bereit.

 

 

 

PM Enzkreis

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