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Landtagswahl: Zulassung von 16 Wahlvorschlägen im Kreis Böblingen

Der Kreiswahlausschuss hat für die Landtagswahl am 8. März 2026 insgesamt 16 Wahlvorschläge in zwei Wahlkreisen zugelassen.


Der Kreiswahlausschuss hat am 9. Januar 2026 einstimmig über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Landtagswahl von Baden-Württemberg entschieden. Für den Wahlkreis 5 Böblingen wurden neun Wahlvorschläge zugelassen. Für den Wahlkreis 6 Leonberg erhielten sieben Wahlvorschläge die Zulassung.

Kreiswahlleiter Landrat Roland Bernhard verwies in der Sitzung auf zentrale Neuerungen der Landtagswahl 2026. Erstmals gilt ein Zwei-Stimmen-System. Wählerinnen und Wähler geben eine Erststimme für den Wahlkreis und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei ab. Ziel ist es, über Landeslisten bislang unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen stärker zu berücksichtigen und die Zusammensetzung des Landtags breiter abzubilden.

Eine weitere Änderung betrifft das Wahlalter. Bei der Landtagswahl 2026 sind erstmals auch 16- und 17-Jährige wahlberechtigt. Nach Angaben des Kreiswahlleiters soll dies die politische Beteiligung junger Menschen stärken.

Für den Wahlkreis 5 Böblingen wurden Wahlvorschläge der Parteien GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Die Linke, VOLT, BSW sowie eines Einzelbewerbers eingereicht. Im Wahlkreis 6 Leonberg treten Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Die Linke und FREIE WÄHLER an. Alle Vorschläge gingen fristgerecht ein und erfüllten die rechtlichen Voraussetzungen.

Die zugelassenen Wahlvorschläge werden an die Landeswahlleiterin beim Innenministerium Baden-Württemberg übermittelt. Der Landeswahlausschuss entscheidet spätestens bis zum 19. Januar 2026 über mögliche Beschwerden. Anschließend werden die endgültig zugelassenen Wahlvorschläge sowie die Reihenfolge auf dem Stimmzettel öffentlich bekannt gemacht. Zum Abschluss der Sitzung sprach der Kreiswahlleiter den Wunsch nach einem fairen Wahlkampf aus.


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