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Die Asiatische Hornisse breitet sich weiterhin in Baden-Württemberg aus. Sichtungen und Nestfunde sollen über offizielle Meldeplattformen gemeldet werden.


Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) breitet sich trotz umfangreicher Bekämpfungsmaßnahmen weiterhin in Baden-Württemberg aus. Das Bundesumweltministerium hat die invasive Art inzwischen neu eingestuft. Eine generelle Pflicht zur Beseitigung durch die Länder besteht nicht mehr. Stattdessen gelten bundesweit einheitliche Managementmaßnahmen. Dazu wurde ein Management- und Maßnahmenblatt veröffentlicht.

Sichtungen einzelner Tiere sowie insbesondere Funde von Nestern sollen weiterhin gemeldet werden. Dafür stehen die Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) sowie die kostenlose „Meine Umwelt-App“ zur Verfügung.

Die eingehenden Meldungen werden von der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim geprüft. Wird ein Nestfund bestätigt, erhalten die meldenden Personen Informationen zur fachgerechten Entfernung des Nestes sowie Hinweise auf sachkundige Fachbetriebe in der Umgebung.

Für die Beauftragung der Nestentfernung sowie für die entstehenden Kosten sind grundsätzlich die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder Betroffenen verantwortlich. Behörden übernehmen diese Kosten in der Regel nicht.

Aufgrund der Stichgefahr und möglicher allergischer Reaktionen wird davon abgeraten, Nester mit Arbeiterinnen ohne entsprechende Sachkunde und Schutzausrüstung selbst zu entfernen.

Die Naturschutzverwaltung finanziert eine Nestentfernung nur dann, wenn eindeutig ein Schaden für die biologische Vielfalt zu erwarten ist. Da nach Einschätzung des Naturschutzes Biodiversitätsschäden in der Regel nicht vorliegen, müssen Betroffene die Entfernung meist selbst beauftragen.

Aktuell übernimmt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) die Kosten für bestimmte Nestentfernungen. Gefördert wird die Entnahme von Primärnestern durch qualifizierte und bei der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim registrierte Nestentferner oder Schädlingsbekämpfer.

Wenn ein solcher Fachbetrieb an der Förderung teilnimmt, kann die Nestentfernung für den Auftraggeber kostenfrei erfolgen. Eine Rechnung darf in diesem Fall nicht ausgestellt werden. Auftraggeber sollten vor der Beauftragung klären, ob der jeweilige Dienstleister an der Förderung teilnimmt.

Nach der Entfernung eines Nestes reicht der Nestentferner einen Nachweis beim Landesverband Badischer Imker e. V. ein. Am Ende des Förderzeitraums erhält er dort die entsprechende Förderung.

Weitere Informationen zur Unterscheidung der Asiatischen Hornisse von heimischen Arten sowie zum Umgang mit Nestern stellt die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg online bereit.

 


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Asiatische Hornisse in Baden-Württemberg: Meldung und Umgang mit Nestern

Was ist die Asiatische Hornisse?
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist eine invasive Art, die sich in Baden-Württemberg weiter ausbreitet.

Wo können Sichtungen gemeldet werden?
Sichtungen können über die Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg oder über die kostenlose „Meine Umwelt-App“ gemeldet werden.

Wer prüft gemeldete Funde?
Die Meldungen werden von der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim geprüft.

Wer ist für die Entfernung eines Nestes verantwortlich?
Die Beauftragung der Nestentfernung und die Kosten liegen grundsätzlich bei den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern oder Betroffenen.

Sollten Nester selbst entfernt werden?
Davon wird wegen der Stichgefahr und möglicher allergischer Reaktionen ohne Sachkunde und Schutzausrüstung ausdrücklich abgeraten.

Gibt es Fördermöglichkeiten für die Nestentfernung?
Die Entnahme von Primärnestern kann über eine Förderung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erfolgen, wenn sie durch registrierte Fachbetriebe durchgeführt wird.

 

 

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PM

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