Raucherstreit eskaliert: Mutter mit Kleinkindern am Pforzheimer Hauptbahnhof angegriffen

Pforzheim, 11. Juni 2025 – Ein Streit um das Rauchverbot am Pforzheimer Hauptbahnhof endete am Mittwochmittag mit einem körperlichen Angriff auf eine junge Mutter. Die 32-jährige Frau war mit ihren beiden Kleinkindern unterwegs, als sie von einer 35-jährigen Frau attackiert wurde – offenbar wegen eines Hinweises auf das geltende Rauchverbot.

Eskalation am Bahnsteig 5 des Hauptbahnhofs Pforzheim

Gegen 12:30 Uhr beobachteten Einsatzkräfte der Bundespolizei Karlsruhe eine handfeste Auseinandersetzung am Bahnsteig 5 des Pforzheimer Hauptbahnhofs. Zwei Frauen gerieten aneinander – die Situation eskalierte so weit, dass die Bundespolizisten eingreifen und die beiden trennen mussten.

Laut ersten Ermittlungen hatte sich die Mutter auf einer Sitzbank mit ihren beiden Kleinkindern im Kinderwagen aufgehalten, als sich die 35-jährige Tatverdächtige neben sie setzte und trotz ausdrücklichen Rauchverbots zu rauchen begann.


Die Mutter wies die Frau höflich auf das Rauchverbot im Wartebereich des Bahnhofs Pforzheim hin und bat darum, in Gegenwart der Kinder nicht zu rauchen. Die Tatverdächtige reagierte laut Bundespolizei jedoch verständnislos und provozierend: Sie trat an den Kinderwagen heran und blies gezielt Zigarettenrauch in Richtung der Kinder.

Als die Mutter versuchte, ihre Kinder zu schützen und die Frau von sich wegzudrängen, kam es zu einem tätlichen Angriff. Die 35-Jährige griff der Mutter an den Hals und würgte sie, sodass diese leichte Verletzungen erlitt. Die Mutter verzichtete auf eine medizinische Behandlung vor Ort.

Polizei ermittelt wegen Körperverletzung

Die Bundespolizei konnte die Situation schnell unter Kontrolle bringen. Gegen die Tatverdächtige – ebenfalls deutsche Staatsbürgerin – wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.


Sicherheit am Bahnhof: Polizei mahnt zur Rücksichtnahme

Die Bundespolizei Karlsruhe weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Rauchen in vielen Bereichen des Bahnhofs – insbesondere in Wartezonen – verboten ist. Verstöße können nicht nur Bußgelder, sondern in Fällen wie diesem auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Hinweis: Wer Zeuge eines ähnlichen Vorfalls wird, wird gebeten, die Bundespolizei oder das Bahnpersonal umgehend zu informieren.

Quelle: Bundespolizei

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