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Sindelfingen erinnert an Feuerwerksverbot in sensiblen Bereichen

Wo Feuerwerk ebenfalls verboten ist

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist generell untersagt in der Nähe von:

  • Krankenhäusern

  • Kirchen

  • Kinder- und Altersheimen

  • Tankstellen und anderen besonders brandempfindlichen Anlagen

Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können Geldbußen nach sich ziehen. In schweren Fällen drohen darüber hinaus strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen.

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