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Neue Anlieferregeln am Restmüllheizkraftwerk Böblingen ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gelten am Restmüllheizkraftwerk Böblingen neue Regeln: Aus Gründen des Arbeitsschutzes dürfen Abfälle nur noch mit kippfähigen Fahrzeugen angeliefert werden.

Böblingen – Für alle Anlieferer am Restmüllheizkraftwerk Böblingen ändern sich zum Jahresbeginn die Bedingungen deutlich. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Abfälle dort ausschließlich mit Fahrzeugen angeliefert werden, die über eine eigene Kippvorrichtung verfügen. Fahrzeuge mit Handentladung sind künftig nicht mehr zugelassen.

Von der neuen Regelung betroffen sind unter anderem Transporter, Sprinter sowie Pkw mit Anhänger, mit denen bislang Renovierungsabfälle oder Sperrmüll per Hand entladen wurden. Diese Fahrzeuge können ab dem neuen Jahr am Restmüllheizkraftwerk nicht mehr entladen werden und müssen abgewiesen werden.

Hintergrund der Änderung sind neue arbeitsschutzrechtliche Vorgaben, die einen Aufenthalt von Personen in der Anlieferhalle ab 2026 untersagen. Zudem wurden die bisher für die Handentladung genutzten Container außerhalb der Halle im Zuge umfangreicher Baumaßnahmen auf dem Betriebsgelände entfernt.

Für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Böblingen stehen weiterhin 30 Wertstoffhöfe zur Verfügung, an denen kleinere Mengen an Sperrmüll oder Renovierungsabfällen aus Privathaushalten angenommen werden. Größere Abfallmengen oder Abfälle aus nicht privaten Herkunftsbereichen müssen künftig direkt über private Entsorgungsfachbetriebe entsorgt werden.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Böblingen bittet alle Anlieferer um Verständnis für die neue Regelung. Ziel sei es, die Sicherheit und Gesundheit sowohl der Anliefernden als auch der Mitarbeitenden langfristig zu gewährleisten. Für Rückfragen steht der AWB telefonisch zur Verfügung.

 

#AWBBöblingen #Abfallentsorgung #Arbeitsschutz #Sperrmüll #Böblingen #2026

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