Handwerkerparkausweis im Kreis Böblingen erweitert

Der Parkausweis gilt nun auch für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht.


Der im Landkreis Böblingen eingeführte Handwerkerparkausweis wurde erweitert. Ab sofort können Handwerksbetriebe den Ausweis auch für Fahrzeuge beantragen, die inklusive Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen haben. Zuvor lag die Grenze bei 3,5 Tonnen.

Die Anpassung basiert auf einer regelmäßig stattfindenden Evaluation zwischen den Verkehrsbehörden im Landkreis und der Kreiswirtschaftsförderung.

Der Handwerkerparkausweis ist ein Gemeinschaftsprojekt des Landkreises Böblingen, der 26 Kommunen und der Kreishandwerkerschaft. Ziel ist es, Handwerksbetrieben die Arbeit zu erleichtern, insbesondere bei wechselnden Einsatzorten innerhalb des Landkreises.

Mit dem Ausweis entfällt die Notwendigkeit, für jeden Einsatzort eine separate Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum zu beantragen. Stattdessen kann der Ausweis landkreisweit genutzt werden.

Der Antrag ist am jeweiligen erstmaligen Einsatzort zu stellen. Für die Gemeinden Aidlingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Grafenau, Jettingen, Mötzingen, Nufringen, Steinenbronn und Waldenbuch ist das Landratsamt Böblingen als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig. Für alle anderen Städte und Gemeinden sind die jeweiligen örtlichen Verkehrsbehörden Ansprechpartner.

Der Handwerkerparkausweis kostet 100 Euro und ist ein Jahr gültig. Pro Ausweis können bis zu drei Kennzeichen eingetragen werden.

Weitere Informationen sind online unter www.lrabb.de/handwerkerparkausweis verfügbar.

Hinweis: Keine Gewähr auf Preis.


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Fragen zum Handwerkerparkausweis im Landkreis Böblingen

Für welche Fahrzeuge gilt der Ausweis jetzt?
Der Ausweis gilt nun für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen inklusive Anhänger.

Wie hoch war die bisherige Gewichtsgrenze?
Die bisherige Grenze lag bei 3,5 Tonnen.

Welche Vorteile bietet der Handwerkerparkausweis?
Er ermöglicht das Parken im öffentlichen Raum ohne separate Genehmigungen für jeden Einsatzort im Landkreis.

Wo wird der Ausweis beantragt?
Der Antrag erfolgt am erstmaligen Einsatzort bei der zuständigen Verkehrsbehörde.

Was kostet der Ausweis und wie lange gilt er?
Der Ausweis kostet 100 Euro und ist ein Jahr gültig.

Wie viele Fahrzeuge können eingetragen werden?
Es können bis zu drei Kennzeichen auf einem Ausweis eingetragen werden.

 

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