Aufstallungspflicht im nördlichen Enzkreis wegen Geflügelpest

Nach dem Nachweis des Geflügelpestvirus H5N1 bei mehreren Wildvögeln gilt im nördlichen Enzkreis ab sofort eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel.


Im nördlichen Enzkreis ist die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, bei Wildvögeln festgestellt worden. Das Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises ordnete daraufhin mit sofortiger Wirkung eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel an.

Bestätigt wurde das Virus vom Subtyp H5N1 bei einem toten Turmfalken in der Gemeinde Ölbronn-Dürrn sowie bei drei verendeten Silberreihern. Diese wurden in der Nähe des Aalkistensees und am Eselbachteich südlich von Knittlingen gefunden. Die räumliche Nähe mehrerer positiver Funde weist auf ein erhöhtes Infektionsgeschehen bei heimischen Wildvögeln hin.

Die Aufstallungspflicht gilt für private und gewerbliche Geflügelhaltungen in den Gemarkungen Maulbronn (Stadt), Ölbronn, Knittlingen und Kleinvillars. Hausgeflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen gehalten werden, um einen Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern. Die Maßnahme ist zunächst bis zum 12. Februar befristet.

Im Enzkreis sind bislang ausschließlich Wildvögel betroffen. Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen wurden nicht festgestellt. Nach Einschätzung der Behörden hat sich das Risiko einer Übertragung auf Hausgeflügel durch die bestätigten Wildvogelfälle jedoch deutlich erhöht.

In Baden-Württemberg treten seit dem Herbst und Winter 2025/2026 vermehrt Geflügelpestfälle bei Wildvögeln auf. Vor diesem Hintergrund wird landesweit verstärkt auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen geachtet. Die Aufstallungspflicht gilt als wirksame Maßnahme, um einen Viruseintrag in Bestände zu verhindern.

Verendete oder sichtbar schwer kranke Wildvögel sollen nicht berührt werden. Hunde und andere Haustiere sind fernzuhalten. Funde, insbesondere von Wasser- und Greifvögeln, sollen dem Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises gemeldet werden. Dabei sind der genaue Fundort sowie eine Beschreibung oder GPS-Daten anzugeben.

 


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FAQ – Geflügelpest im Enzkreis

Was ist der Grund für die Aufstallungspflicht?
Mehrere Wildvögel im nördlichen Enzkreis wurden positiv auf das Geflügelpestvirus H5N1 getestet.

Welche Gebiete sind betroffen?
Die Regelung gilt in den Gemarkungen Maulbronn (Stadt), Ölbronn, Knittlingen und Kleinvillars.

Ab wann und wie lange gilt die Maßnahme?
Die Aufstallungspflicht gilt ab sofort und ist zunächst bis zum 12. Februar befristet.

Sind Hausgeflügelbestände bereits infiziert?
Nein. Nach Angaben des Landratsamts gibt es bislang keine bestätigten Fälle in Hausgeflügelhaltungen im Enzkreis.

Was ist beim Auffinden toter Wildvögel zu tun?
Die Tiere dürfen nicht berührt werden. Verdächtige Funde sollen mit genauer Ortsangabe dem Veterinäramt gemeldet werden.

 

 

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