Geflügelpest in Karlsruhe

Die Stadt Karlsruhe reagiert auf die zunehmenden Nachweise der Geflügelpest entlang des Rheins und verschärft ihre Maßnahmen. Geflügelhaltende müssen sich ab sofort auf strengere Auflagen einstellen.

Geflügelpest in Karlsruhe: Stadt ordnet Aufstallungspflicht an

Die Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest nach Karlsruhe steigt deutlich. Aufgrund aktueller Funde positiv getesteter Wildvögel entlang des Rheins stuft das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) das Risiko derzeit als hoch ein. Die Stadt Karlsruhe reagiert mit sofortigen Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Tier

Aufstallungspflicht ab 14. November 2025

Seit 14. November gilt per Allgemeinverfügung eine teils verpflichtende Aufstallung von Geflügel. Betroffen sind insbesondere Gebiete vom Rhein bis zur B36 sowie Geflügelhaltungen im Tiefgestade des Stadtteils Neureut.
Die Aufstallung kann erfolgen durch:

  • das Einstallen der Tiere in geeignete Innenbereiche oder

  • das Abdecken der Ausläufe mit engmaschigen Netzen, die den Kontakt zu Wildvögeln verhindern.

Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Startseite der städtischen Website unter „Bekanntmachungen“ abrufbar.

Biosicherheit hat oberste Priorität

Die Veterinärbehörde fordert alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen drastisch zu verstärken, um eine Verschleppung des Virus in Bestände zu verhindern. Entscheidend dafür sind:

  • saubere Schuhe und Kleidung,

  • sorgfältige Hygienemaßnahmen,

  • Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln,

  • sichere Lagerung von Futter und Arbeitsmaterial.

Alle Geflügelhaltungen müssen beim zuständigen Veterinäramt registriert sein. Wer dies bisher versäumt hat, wird aufgefordert, die Registrierung unverzüglich nachzuholen.

Totfunde nicht berühren

Die Stadt ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, gefundene tote Vögel nicht anzufassen, um eine mögliche Weiterverbreitung zu vermeiden. Stattdessen sollen Totfunde direkt dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Diese Funde fließen in das sogenannte passive Monitoring, das einen wichtigen Beitrag zur Einschätzung der Seuchenlage leistet.

FAQ – Geflügelpest in Karlsruhe: Das müssen Sie jetzt wissen

Warum gibt es eine Aufstallungspflicht?

Weil entlang des Rheins positiv getestete Wildvögel nachgewiesen wurden und das Risiko einer Einschleppung laut FLI derzeit als hoch eingestuft wird.

Welche Gebiete sind betroffen?

Das Aufstallungsgebiet erstreckt sich vom Rhein bis zur B36 und umfasst Geflügelhaltungen im Tiefgestade Neureut.

Wie kann ich die Aufstallung umsetzen?

Durch das Unterbringen des Geflügels in geschlossenen Ställen oder das Abdecken der Ausläufe mit engmaschigen Netzen.

Muss ich meinen Geflügelbestand registrieren?

Ja. Alle Geflügelhaltungen müssen beim zuständigen Veterinäramt gemeldet sein.

Was tun bei einem toten Vogel?

Nicht berühren – stattdessen das Veterinäramt des jeweiligen Stadt- oder Landkreises informieren.

 

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