Vogelgrippe: Aufstallungspflicht im Landkreis Karlsruhe ausgeweitet

Nach dem Nachweis der Vogelgrippe im Landkreis Karlsruhe weitet das Landratsamt die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel auf weitere Gemeinden aus.

Im Landkreis Karlsruhe ist erneut die Vogelgrippe (hochpathogene aviäre Influenza, HPAI) festgestellt worden. Vor diesem Hintergrund erweitert das Landratsamt Karlsruhe die bestehende Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel. Ab Dienstag, 9. Dezember, gilt die Stallpflicht zusätzlich in den Gemarkungen Waghäusel, Hambrücken und Graben-Neudorf.

Bereits seit dem 13. November war entlang des Rheinverlaufs von Rheinstetten bis Oberhausen-Rheinhausen eine entsprechende Regelung in Kraft. Mit der Erweiterung reagiert die Kreisverwaltung auf aktuelle Seuchenfunde und verfolgt das Ziel, Hausgeflügelbestände bestmöglich vor einer Einschleppung des Virus zu schützen.

Für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in den betroffenen Gemeinden gelten damit verbindliche Auflagen. Dazu zählt insbesondere die unverzügliche Aufstallung von unter anderem Hühnern, Enten, Gänsen, Truthühnern, Wachteln, Fasanen und Laufvögeln. Zudem sind Geflügelausstellungen und -märkte untersagt.

Auslöser der Maßnahme ist der Nachweis des HPAI-Erregers bei fünf Vögeln im Vogelpark Kirrlach. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung hat daraufhin den Betrieb gesperrt, die Aufstallung aller dort gehaltenen Tiere angeordnet und weitere seuchenhygienische Maßnahmen verfügt.

„Die aktuellen Funde zeigen, dass wir weiterhin besonders wachsam sein müssen“, erklärt Dr. Joachim Thierer, Leiter des zuständigen Veterinäramts. Besonders wichtig sei die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, etwa der Schutz von Futter- und Tränkestellen sowie die Vermeidung von Kontakten zwischen Wild- und Hausvögeln.

Die Bevölkerung wird gebeten, tote oder sichtbar kranke Wildvögel, insbesondere Wasser- und Greifvögel sowie Krähen oder Raben, dem Veterinäramt zu melden. Die Tiere sollten weder berührt noch entfernt werden, um eine mögliche Verbreitung des Virus zu verhindern. Die fachgerechte Entsorgung übernimmt das Amt.

Nach aktuellem Kenntnisstand handelt es sich um einen Virustyp, bei dem keine Übertragung auf den Menschen nachgewiesen wurde. Dennoch sollten Haustiere wie Hunde und Katzen von verendeten oder kranken Wildvögeln ferngehalten werden.

 

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Häufige Fragen zur Aufstallungspflicht

Warum wird die Aufstallung ausgeweitet?
Grund ist der Nachweis des Vogelgrippevirus bei Tieren im Landkreis, wodurch das Risiko für Hausgeflügel steigt.

Welche Gemeinden sind neu betroffen?
Waghäusel, Hambrücken und Graben-Neudorf.

Welche Tiere müssen aufgestallt werden?
Unter anderem Hühner, Enten, Gänse, Truthühner, Wachteln, Fasane und Laufvögel.

Ist die Vogelgrippe für Menschen gefährlich?
Der aktuell nachgewiesene Virustyp ist nach bisherigen Erkenntnissen nicht auf Menschen übertragbar.

Was soll ich tun, wenn ich einen toten Wildvogel finde?
Nicht anfassen oder entfernen, sondern das Veterinäramt informieren.

 

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