Die Stadt Pforzheim plant gemeinsam mit dem Investor Ten Brinke eine Neuausrichtung des Projekts „Schlossberghöfe“ – mit Fokus auf Kultur statt Handel. Eine Fristverlängerung soll die Weichen stellen.

Pforzheim – Die Stadtverwaltung hat einen Antrag gestellt, der eine zeitliche Anpassung der Fälligkeitsregelungen und Übergabefristen im Rahmen des Projekts „Pforzheim Mitte“ vorsieht. Konkret geht es um den zweiten Bauabschnitt der Schlossberghöfe und die damit verbundenen Grundstücksverkäufe an den Investor Ten Brinke.

Der Grund: Die ursprünglichen Pläne für umfangreiche Einzelhandelsflächen sollen überdacht werden. Stattdessen prüft die Stadt eine umfassende Umplanung, bei der unter anderem die Pforzheim Galerie in das Areal der Schlossberghöfe integriert werden könnte. Diese Idee verfolgt das Ziel, die Innenstadt kulturell aufzuwerten und Synergien mit bestehenden Einrichtungen wie dem Stadttheater, dem CongressCentrum Pforzheim (CCP) und der Stadtbibliothek zu schaffen.

Die geplante Änderung betrifft insbesondere Ziffer 8.2 (b) und 8.2.1 (b) des Projektvertrags vom 26.02.2019, zuletzt geändert durch den Dritten Nachtrag vom 06.02.2023. Die darin festgelegten Fristen zur Kaufpreiszahlung und Grundstücksübergabe für die Baufelder B, C und D sollen verschoben werden, um Zeit für städtebauliche Anpassungen zu gewinnen. Der bisherige Stichtag für die Zahlung des Restkaufpreises für Grundstück B wäre der 14. Juli 2025 gewesen.

Mit dem Abschluss des ersten Bauabschnitts, darunter der Einzug der technischen Ämter in das neue Technische Rathaus, steht nun die nächste Projektphase an. Die Verwaltung reagiert dabei auch auf die Veränderungen im Nutzerverhalten nach der Covid-19-Pandemie sowie auf den strukturellen Wandel im Einzelhandel, der durch den boomenden Onlinehandel beschleunigt wurde.

Der Investor und die Stadtverwaltung verfolgen das gemeinsame Ziel, Leerstand in der Innenstadt zu vermeiden und den Standort durch kulturelle Nutzungen zu stärken. Um diese Optionen eingehend zu prüfen, sollen die Kaufpreiszahlungen und Grundstücksübergaben erst nach Klärung der Tektur für Gebäude B und möglicher Umnutzungen erfolgen.

Ein konkreter Zeitrahmen für die geänderten Planungen wurde bislang nicht bekanntgegeben. Die Verwaltung kündigte jedoch an, die notwendigen Ermittlungen und Abstimmungen intensiv voranzutreiben.

Infoseite: SchlossberghöfeZur Vorlage S 0400

 

 

 

 

 

 

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