Belohnung: Brandanschlag legte Berliner Stromnetz teilweise lahm

Nach einem Brandanschlag auf Starkstromkabel kam es Anfang Januar zu großflächigen Stromausfällen in Berlin.


Am 3. Januar 2026 wurden in Berlin Starkstromkabel durch einen Brandanschlag beschädigt. Die Tat ereignete sich in der Bremer Straße 4F im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Die Kabel führten zu einem Berliner Heizkraftwerk.

Infolge der Beschädigung kam es in den Stadtteilen Nikolassee, Wannsee, Zehlendorf und Lichterfelde zu Stromausfällen. Betroffen waren rund 45.000 Haushalte und etwa 2.200 Gewerbekunden. Darüber hinaus waren fünf Krankenhäuser sowie Anlagen der Deutschen Bahn zeitweise ohne Stromversorgung.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter. Das Bundeskriminalamt wurde mit der strafrechtlichen Verfolgung beauftragt. Als Delikt wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung geführt.

Für Hinweise, die bis zum 24. Februar 2026 eingehen und zur Ermittlung der Täter führen, ist eine Belohnung von bis zu einer Million Euro ausgesetzt. Die Belohnung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Die Entscheidung über Zuerkennung und Verteilung erfolgt ohne Rechtsweg.

Die Ermittlungsbehörden interessieren sich insbesondere für Beobachtungen im Bereich der Bremer Straße rund um den Tatzeitpunkt. Hinweise können bei Polizeidienststellen oder direkt beim Bundeskriminalamt eingereicht werden. Die Angaben wurden zuletzt am 27. Januar 2026 aktualisiert.

 


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FAQ: Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz

Wann ereignete sich der Anschlag?
Am 3. Januar 2026.

Wo war der Tatort?
In der Bremer Straße 4F, 12207 Berlin.

Welche Bereiche waren vom Stromausfall betroffen?
Nikolassee, Wannsee, Zehlendorf und Lichterfelde.

Wie viele Haushalte und Betriebe waren betroffen?
Rund 45.000 Haushalte und etwa 2.200 Gewerbekunden.

Welche Behörden ermitteln?
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und das Bundeskriminalamt.

Gibt es eine Belohnung für Hinweise?
Ja, bis zu 1.000.000 Euro für sachdienliche Hinweise bis zum 24. Februar 2026.

 

Quelle BKA

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