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Im Enzkreis können Änderungen in der Haushaltsgröße – etwa durch Nachwuchs oder einen Studienbeginn in einer anderen Stadt – Auswirkungen auf die Abfallgebühren haben. Alexander Pfeiffer, Leiter des Amtes für Abfallwirtschaft, rät, Änderungen bei der Anzahl der Personen und Haushalte bis zum 19. Februar zu melden, damit diese noch im Abfallgebührenbescheid 2024 berücksichtigt werden. Der Bescheid wird ab dem 18. März an die Haushalte verschickt.

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