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Neues Landeskatastrophenschutzgesetz

Das neue Gesetz stärkt den Bevölkerungsschutz in drei Kernbereichen:

  1. Stärkung des Ehrenamts

    • Erhöhung der Jahrespauschale für Ehrenamtliche von 130 € auf 180 €

    • Schadensersatz und Unfallversicherungsschutz für Spontanhelfer

    • Familienfreundliche Regelungen, z. B. Kinderbetreuungskosten im Einsatzfall

  2. Bessere Unterstützung der Kommunen

    • Kostenübernahme des Landes für Ehrenamtliche im Katastrophenfall

    • Klare, unbürokratische Regelungen zur Kostenaufteilung

    • Entlastung der Kommunen

  3. Ausbau der Vorsorge

    • Aufbau eines Katastrophenschutzlagers mit wichtiger Ausrüstung

    • Investition von rund 2,2 Millionen Euro für Erstausstattung

Innenminister Strobl: „Ein starker Bevölkerungsschutz ist auch ein guter Zivilschutz. Wir investieren gezielt in Vorsorge und stärken das Ehrenamt.“

 

 

 

PM

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