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Mühlacker, 24. Juni 2025 – Das Naturschutzgebiet „Felsengärten Mühlhausen“ geriet in diesem Jahr mehrfach in den Fokus der Öffentlichkeit: Die Suche nach neuen Pächtern für landeseigene Rebflächen im Frühjahr und ein Felsabbruch im Mai sorgten für Diskussionen. In Leserbriefen und Berichten wurde teilweise mit unvollständigen oder ungenauen Informationen gearbeitet. Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt nun in einer ausführlichen Mitteilung klar: Die Fakten sehen differenzierter aus, als es in Teilen der öffentlichen Diskussion dargestellt wurde.

Nur sechs von 228 Flurstücken im Besitz des Landes

Von den insgesamt 228 Flurstücken im Naturschutzgebiet befinden sich lediglich sechs im Eigentum des Landes Baden-Württemberg – ein kleiner Anteil, der vielfach übersehen wird. Drei dieser Grundstücke sind unbestockte Weinbergsbrachen, die entweder gepflegt oder verpachtet werden. Die anderen drei sind bestockte Weinberge – zwei davon wurden kürzlich verpachtet, eines wird naturschutzkonform bewirtschaftet.


Kein generelles Pestizidverbot für Winzer im Schutzgebiet

Ein häufiger Vorwurf: Das Pestizidverbot erschwere den Weinbau im Schutzgebiet. Das Regierungspräsidium stellt klar: Alle Winzer im Naturschutzgebiet haben eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um weiterhin Pflanzenschutzmittel einsetzen zu dürfen. In den steilen Hanglagen dürfen Fungizide sogar per Hubschrauber ausgebracht werden – ein bewährtes Verfahren in solchen Lagen.


Vorkaufsrecht schützt Artenvielfalt – behindert aber nicht den Weinbau

Auch die Kritik am Vorkaufsrecht des Landes im Naturschutzgebiet wird relativiert: Nur ein einziger Weinberg wurde bislang über dieses Recht erworben. Die vom Land übernommenen Flächen werden kostenlos verpachtet – allerdings mit naturschutzfachlichen Auflagen. Ziel ist es, die einzigartige Flora, darunter die seltene Weinbergs-Traubenhyazinthe, dauerhaft zu erhalten.


Keine ungepflegten Landesflächen – Leserbrief lag falsch

Die in einem Leserbrief erwähnten angeblich ungepflegten Flurstücke im Landesbesitz konnten dem Naturschutzgebiet nicht zugeordnet werden. Eine Überprüfung ergab: Diese Flächen liegen nicht im Regierungsbezirk Karlsruhe und nicht im Eigentum des Landes. Fakt ist: Alle Landesflächen im Gebiet werden entweder gepflegt oder sind verpachtet.


Trockenmauern in gutem Zustand – Verkehrssicherheit wird geprüft

Die Trockenmauern auf den landeseigenen Flächen sind laut aktueller Erkenntnisse intakt. Dennoch kündigte das Regierungspräsidium eine erneute Überprüfung und gegebenenfalls Instandsetzung an. Für verwilderte Mauern auf privaten Flurstücken ist laut Gesetz der jeweilige Eigentümer verantwortlich.


Einzigartige Landschaft – wichtig für Artenvielfalt und Tourismus

Das 2012 ausgewiesene Naturschutzgebiet „Felsengärten Mühlhausen“ umfasst rund 11 Hektar und liegt am Prallhang der Enz bei Mühlacker. Es schützt eine Vielzahl seltener Arten und Landschaftsformen – von Felsengebüschen über Magerrasen bis zu traditionell bewirtschafteten Weinbergen. Das Gebiet ist Teil des FFH-Gebiets „Enztal bei Mühlacker“ sowie des Vogelschutzgebiets „Mühlhausen-Roßwag“.


Fazit: Verantwortungsvoller Umgang mit Natur und Eigentum

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ruft zur Versachlichung der Debatte auf: Die Pflege und Entwicklung der Felsengärten sei ein komplexes Zusammenspiel von Naturschutz, Landwirtschaft und öffentlichem Interesse. Landeseigene Flächen werden sorgfältig bewirtschaftet, gepflegt oder verpachtet – im Sinne der biologischen Vielfalt und eines gepflegten Landschaftsbilds.

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RP KA

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