Was ändert sich konkret?
Mit der Novelle des Luftsicherheitsgesetzes werden die rechtlichen Instrumente geschärft:
-
Erweiterte Befugnisse für die Streitkräfte beim Einsatz gegen unbemannte Luftfahrzeuge in klar definierten Ausnahmefällen.
-
Neuer Straftatbestand für das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen von Drohnen in sicherheitsrelevante Bereiche von Flugplätzen, wenn dadurch der zivile Luftverkehr gefährdet wird.
-
Klarere Zuständigkeiten und bessere Verzahnung zwischen Bund und Ländern.
Ziel ist es, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und wirksam zu unterbinden – von der Aufklärung bis zur Neutralisierung.