Sternenfels: Widerspruch gegen Datenübermittlung vor Wahlen möglich

Wahlberechtigte in Sternenfels können der Weitergabe ihrer Meldedaten an Parteien widersprechen.


Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen sogenannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Rechtsgrundlage ist § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung. Die Datenübermittlung ist auf die letzten sechs Monate vor einer Wahl oder Abstimmung auf staatlicher oder kommunaler Ebene beschränkt.

Übermittelt werden dürfen der Familienname, der Vorname, ein gegebenenfalls geführter Doktorgrad sowie die aktuelle Anschrift der wahlberechtigten Personen. Ist eine Person verstorben, darf auch diese Tatsache mitgeteilt werden. Geburtsdaten gehören ausdrücklich nicht zu den übermittelbaren Angaben. Die Auswahl der betroffenen Personen erfolgt ausschließlich anhand des Lebensalters.

Die empfangenden Stellen dürfen die übermittelten Daten nur für Wahl- oder Abstimmungswerbung nutzen. Spätestens einen Monat nach dem jeweiligen Wahl- oder Abstimmungstermin müssen die Daten gelöscht oder vernichtet werden.

Wahlberechtigte haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Sternenfels eingelegt werden. Erfolgt ein Widerspruch, werden die betreffenden Daten nicht weitergegeben. Der Widerspruch gilt zeitlich unbegrenzt, bis er ausdrücklich widerrufen wird.

 


#Sternenfels #Melderegister #Wahlen #Datenschutz #Bundesmeldegesetz

FAQ: Datenübermittlung bei Wahlen in Sternenfels

Welche Daten dürfen vor Wahlen übermittelt werden?
Familienname, Vorname, Doktorgrad und aktuelle Anschrift sowie gegebenenfalls der Todesfall.

Welche Daten dürfen nicht übermittelt werden?
Geburtsdaten der Wahlberechtigten.

Zu welchem Zweck dürfen die Daten genutzt werden?
Ausschließlich für Werbung im Zusammenhang mit einer Wahl oder Abstimmung.

Wie lange dürfen Parteien die Daten speichern?
Die Daten müssen spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung gelöscht oder vernichtet werden.

Wie kann der Datenübermittlung widersprochen werden?
Durch einen Widerspruch bei der Gemeinde Sternenfels. Der Widerspruch gilt bis zu einem Widerruf.

 

 

Aus der Region

Blumenherz-Aktion in Pforzheim zum Muttertag geplant

  • 2026-05-04 11:30:02
  • Hits 27

Am 9. Mai können sich Besucher in der Pforzheimer Innenstadt kostenlos vor einem Blumenherz...

Mobilfunkausbau im Landkreis Böblingen im Fokus

  • 2026-04-17 10:00:02
  • Hits 70

Informationsveranstaltung des Zweckverbands beleuchtet Stand, Prozesse und Zusammenarbeit beim...

Abitur 2026: 3.392 Prüflinge an beruflichen Gymnasien

  • 2026-04-17 10:30:03
  • Hits 94

  Im Regierungsbezirk Karlsruhe starten 3.392 Schülerinnen und Schüler in die Abiturprüfungen 2026. Die...

Nahtloser Wechsel an Spitze der Stadtbücherei Östringen

  • 2026-04-17 13:00:01
  • Hits 93

In Östringen steht ein Führungswechsel der Stadtbücherei an. Die Nachfolge ist bereits geregelt...

Regiosucher Feed

Regiosucher Pforzheim – Stadtportal, Firmen, News & Freizeit - Regiosucher

Regiosucher ist das umfassende Portal für viele Regionen. Hier finden Einheimische und Besucher alles, was sie über Stadt und Region wissen möchten. Die Plattform bietet aktuelle Nachrichten, wichtige Informationen Ihrer Region und den Gemeinden

Aktuelle News aus Sternenfels

Die Zeit läuft 2026. May 6, Wednesday 07:00 0 Days