Landtagswahl 2026: Gemeinde Straubenhardt sucht rund 100 Wahlhelfende

Am 8. März 2026 ist Landtagswahl in Baden-Württemberg. Damit der Wahltag reibungslos abläuft, werden engagierte Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.

Für die Landtagswahl am Sonntag, 8. März 2026, werden in der Gemeinde Straubenhardt rund 100 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Sie unterstützen am Wahltag in den Wahllokalen sowie bei der anschließenden Auszählung der Stimmen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum demokratischen Prozess.

Wahlhelfende übernehmen eine verantwortungsvolle ehrenamtliche Aufgabe. Sie sorgen dafür, dass die Stimmabgabe ordnungsgemäß abläuft, unterstützen den Wahlvorstand und wirken an der sicheren Feststellung des Wahlergebnisses mit. Für dieses Engagement erhalten sie eine Aufwandsentschädigung gemäß der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Gemeinde Straubenhardt.

Gesucht werden volljährige Bürgerinnen und Bürger, die zuverlässig sind und am Wahltag Zeit mitbringen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, da die Wahlvorstände am Wahltag eingewiesen werden. Der Einsatz ist sowohl für Ersthelfende als auch für erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer möglich.

Interessierte können sich im Rathaus Conweiler bei der Abteilung Bürgerservice und Ordnung melden. Ansprechpartnerin ist Frau Aylin Bertsch, erreichbar telefonisch unter 07082 / 948-614 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Die Gemeinde freut sich über jede Unterstützung und hofft auf zahlreiche freiwillige Helfende, die die demokratische Mitwirkung aktiv mitgestalten möchten.

 

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Wann findet die Landtagswahl statt?
Die Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?
Grundsätzlich alle volljährigen, zuverlässigen Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag Zeit haben.

Welche Aufgaben übernehmen Wahlhelfende?
Sie unterstützen im Wahllokal, prüfen Wahlberechtigungen, geben Stimmzettel aus und helfen bei der Stimmenauszählung.

Erhalten Wahlhelfer eine Entschädigung?
Ja, die Tätigkeit ist ehrenamtlich und wird mit einer Aufwandsentschädigung nach der geltenden Satzung vergütet.

Wie kann man sich anmelden?
Die Anmeldung erfolgt beim Rathaus Conweiler, Abteilung Bürgerservice und Ordnung, telefonisch oder per E-Mail.

 

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