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Briefwahl zur Bundestagswahl am 8. März 2026 in Tiefenbronn

Die Gemeinde Tiefenbronn informiert über Wege und Fristen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.


Für die Bundestagswahl am Sonntag, 8. März 2026, können Wahlberechtigte in Tiefenbronn Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Gemeinde beantragen. Die Beantragung ist online, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder persönlich im Bürgermeisteramt möglich.

Für den Online-Antrag werden die Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Diese Angaben sind der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, die den Wahlberechtigten spätestens bis zum 15. Februar 2026 zugestellt wird. Schriftliche Anträge müssen den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift enthalten.

Telefonische Anträge sind aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Alternativ kann der Antrag persönlich im Bürgermeisteramt Tiefenbronn, Zimmer 1, gestellt werden. Die Sprechzeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags zusätzlich von 15 bis 18 Uhr.

Die Kontaktadresse für schriftliche Anträge lautet: Bürgermeisteramt Tiefenbronn, Wahlamt, Gemmingenstraße 1, 75233 Tiefenbronn. Anträge können per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Fax an 07234/9500-50 übermittelt werden. Nach Eingang des Antrags werden die Briefwahlunterlagen postalisch zugestellt.

 


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FAQ: Briefwahl zur Bundestagswahl 2026 in Tiefenbronn

Wer kann Briefwahlunterlagen beantragen?
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Tiefenbronn.

Welche Antragswege sind möglich?
Online, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder persönlich im Bürgermeisteramt.

Warum sind telefonische Anträge nicht möglich?
Telefonische Anträge sind aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.

Welche Angaben sind für einen schriftlichen Antrag erforderlich?
Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift.

Wann werden die Briefwahlunterlagen zugestellt?
Die Unterlagen werden nach Antragseingang postalisch versandt.

 

 

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