Gemeinde Tiefenbronn erinnert an Regeln für Feuerwerk zu Silvester

Zum Jahreswechsel weist die Gemeinde Tiefenbronn auf die geltenden gesetzlichen Vorgaben für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin. Ziel ist es, Brände zu verhindern, Menschen zu schützen und Schäden zu vermeiden.

Die Gemeinde Tiefenbronn im Enzkreis appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel die gesetzlichen Regelungen strikt einzuhalten. Unsachgemäßer Umgang sowie das Missachten vorgeschriebener Sicherheitsabstände führen insbesondere an Silvester immer wieder zu Bränden und erheblichen Sachschäden.

Nach § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist es verboten, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen – etwa Fachwerkhäusern – abzubrennen. Feuerwerk muss in so großem Abstand gezündet werden, dass Gebäude auch unter Berücksichtigung der Flugbahn nicht gefährdet werden. Abgeschossene Raketen können als noch glühende Reste zu Boden fallen und Brände auslösen.

Darüber hinaus ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2, zu denen Feuerwerks- und Knallkörper zählen, ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Personen unter 18 Jahren dürfen mit diesen Feuerwerkskörpern nicht umgehen. Ausnahmen gelten nur für Inhaber entsprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine.

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Vorschriften als Ordnungswidrigkeiten gelten und mit Bußgeldern geahndet werden können. Deshalb wird eindringlich gebeten, vor Silvester sowie nach dem Neujahrstag keine Feuerwerkskörper zu zünden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Sauberkeit nach den Feierlichkeiten. Die Gemeinde bittet darum, Böllerrückstände, abgebrannte Feuerwerkskörper, Flaschen und Becher umgehend zu entsorgen sowie Straßen, Gehwege, Plätze und Felder zu reinigen. Damit leisten alle einen Beitrag zu Sicherheit, Ordnung und einem respektvollen Miteinander.

 

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Wann darf Feuerwerk gezündet werden?
Nur am 31. Dezember und am 1. Januar.

Wo ist Feuerwerk verboten?
In der Nähe von Kirchen, Altenheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern.

Wer darf keine Feuerwerkskörper benutzen?
Personen unter 18 Jahren, sofern sie keine spezielle Erlaubnis besitzen.

Was passiert bei Verstößen?
Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern bestraft werden.

Was ist nach Silvester zu tun?
Feuerwerksreste und Müll müssen zeitnah entsorgt, Straßen und Gehwege gereinigt werden.

 

 

Quelle: Gemeinde Tiefenbronn

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