Rad- und Landwirtschaftsverkehr bleibt möglich

Wildberg, 18. Juni 2025 – Die Stadt Wildberg hat offiziell das Verfahren zur Teileinziehung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Schönbronn und Oberhaugstett gestartet. Die Maßnahme betrifft die Streckenabschnitte auf der Gemarkung Schönbronn und soll den allgemeinen öffentlichen Verkehr künftig ausschließen – Landwirtschafts- und Radverkehr bleiben jedoch weiterhin zulässig.

Was bedeutet Teileinziehung konkret?

Laut § 7 Absatz 3 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) dürfen Straßen eingezogen werden, wenn sie für den allgemeinen Verkehr nicht mehr benötigt werden. Im Fall der Verbindungsstraße zwischen Schönbronn und Oberhaugstett ist dies nach Einschätzung der Stadtverwaltung gegeben:

  • Die Strecke befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand, dessen Wiederherstellung hohe Kosten verursachen würde.

  • Es bestehen keine direkten Anliegergrundstücke auf Wildberger Seite.

  • Eine leistungsfähige Umfahrung über die Landesstraßen L348 und L349 ist vorhanden.

Deshalb hat der Gemeinderat Wildberg am 3. April 2025 beschlossen, das Einziehungsverfahren einzuleiten.

Ausnahme für Radler und Landwirtschaft

Trotz der geplanten Einschränkungen bleibt die Nutzung durch Radfahrer sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ausdrücklich erlaubt. Die Strecke ist laut Landratsamt Calw eine wichtige Hauptverbindung im Radwegenetz und wird entsprechend stark genutzt.

Geplant ist eine neue Beschilderung mit:

  • Verbotsschild für den allgemeinen Fahrzeugverkehr (Zeichen 250)

  • Zusatzzeichen: „Land- und Forstwirtschaft frei“

  • Zusatzzeichen: „Radverkehr frei“

  • Optional: „Kein Winterdienst“


Stellungnahmen möglich – Bürgerbeteiligung erwünscht

Bürgerinnen und Bürger haben vom 17. Juni bis 17. September 2025 die Möglichkeit, Stellungnahmen zur geplanten Teileinziehung abzugeben – entweder schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Die finale Entscheidung trifft der Gemeinderat nach Abwägung aller Rückmeldungen.


Gleiche Maßnahme auch in Neubulach geplant

Auch die Stadt Neubulach hat ein vergleichbares Einziehungsverfahren für ihren Straßenabschnitt auf Oberhaugstetter Gemarkung eingeleitet. Die interkommunale Abstimmung unterstreicht die gemeinsame Linie der Nachbarkommunen in der Infrastrukturplanung.

 

Quelle Stadt Wildberg

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