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Engelsbrand mahnt: Parken an engen Straßenstellen vermeiden

Falsch geparkte Fahrzeuge behindern Winterdienst, Müllabfuhr und Rettungskräfte. Das Ordnungsamt Engelsbrand erinnert an klare Regeln der Straßenverkehrsordnung und kündigt konsequentes Vorgehen an.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Engelsbrand weist eindringlich auf die geltenden Regelungen zum Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen hin. Anlass sind wiederkehrende Probleme im Rahmen des Winterdienstes: Räumfahrzeuge können ihre Arbeit in vielen Straßenabschnitten nur eingeschränkt oder gar nicht ausführen, weil parkende Fahrzeuge die erforderliche Durchfahrtsbreite blockieren.

Rechtsgrundlage ist § 12 Absatz 1 Nummer 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach ist das Halten – und damit auch das Parken – an engen sowie an unübersichtlichen Straßenstellen grundsätzlich unzulässig. Dabei ist nicht entscheidend, ob ein Haltverbotsschild aufgestellt ist. Das Verbot gilt unabhängig von einer besonderen Beschilderung.

Was genau als „eng“ gilt, ist rechtlich klar definiert: Nach der einschlägigen Rechtsprechung muss für die Durchfahrt eine Mindestbreite von 3,05 Metern freigehalten werden. Diese setzt sich aus der maximal zulässigen Fahrzeugbreite von 2,55 Metern zuzüglich eines Sicherheitsabstands von 0,50 Metern zusammen. Wird diese Restfahrbahnbreite unterschritten, liegt ein Verstoß gegen die StVO vor.

Für die Gemeinde hat diese Regelung eine hohe praktische Bedeutung. Gerade in den Wintermonaten sind Räum- und Streufahrzeuge auf ausreichend Platz angewiesen, um Straßen sicher befahrbar zu halten. Gleiches gilt für Müllfahrzeuge und insbesondere für Rettungsdienste, die im Notfall auf jede Minute angewiesen sind.

Das Ordnungsamt appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, ihr Parkverhalten kritisch zu überprüfen und die Vorgaben einzuhalten – auch im eigenen Interesse. Bei Missachtung drohen Verwarn- oder Bußgelder. In besonders gravierenden Fällen kann zudem das Abschleppen des Fahrzeugs angeordnet werden.

Mit der Beachtung der Regeln leisten Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur Funktionsfähigkeit kommunaler Dienste in Engelsbrand.

 

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Wann gilt eine Straße als „eng“?
Eine Straßenstelle gilt als eng, wenn neben einem geparkten Fahrzeug weniger als 3,05 Meter Fahrbahnbreite verbleiben.

Gilt das Parkverbot auch ohne Verkehrsschild?
Ja. Das Parken ist auch ohne ausgeschildertes Haltverbot unzulässig, wenn die Mindestbreite nicht eingehalten wird.

Warum ist die Regel besonders im Winter wichtig?
Winterdienstfahrzeuge benötigen ausreichend Platz, um Straßen zu räumen und zu streuen. Blockaden gefährden die Verkehrssicherheit.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Es können Verwarn- oder Bußgelder verhängt werden. Zudem ist das Abschleppen des Fahrzeugs möglich.

Wer ist von der Regelung betroffen?
Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, unabhängig von Fahrzeugtyp oder Tageszeit.

 

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